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Privilegierte Schützengesellschaft Goslar von 1220 e.V.

Änderungen im Waffenrecht

Der Deutsche Schützenbund hat auf seiner Homepage folgende Informationen dazu bereitgestellt:

Änderungen des Nationalen Waffenregisters zum 01.09.2020

Mit der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht hat das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz auch Änderungen für das Nationale Waffenregister (NWR2) beschlossen. Diese treten mit den übrigen Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zum 01.09.2020 in Kraft. Diese werden im Folgenden aufgeführt.

  • Jeder Waffen-Besitzer bekommt eine persönliche ID für das Nationale Waffenregister, eine NWR-ID. Dieser Nummer ist ein „P“ vorangestellt. Diese ID entspricht den Datenschutzrichtlinien, da sie verschlüsselt aus unterschiedlichen Daten generiert wird.
  • Jeder Jäger und Sportschütze erhält zusätzlich eine Erwerbs-ID. Gekennzeichnet durch ein „E“. Die persönliche NWR- sowie die Erwerbs-ID werden vom Amt in die jeweilige Waffenbesitzkarte eingestempelt.
  • Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten eine ID, diese wird durch ein „W“ bei Schusswaffen und ein „T“ bei wesentlichen Waffenteilen geführt. Das führende wesentliche Waffenteil bei Langwaffen ist das Gehäuse und bei Kurzwaffen das Griffstück. Weitere wesentliche Waffenteile sind u.a. der Lauf und der Verschluss bzw. Verschlusskopf.
  • Alle NWR ID Nummern sind 21-stellig.
  • Beim Ver-/Ankauf von Waffen müssen alle vorgenannten IDs des Käufers und Verkäufers bekannt sein. Sie sollten auf dem Kaufvertrag festgehalten werden.
  • Bei einem längeren Verbleib der Waffe beim Büchsenmacher müssen die IDs bekannt sein und beim NWR gemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Büchsenmacher/Händler.
  • Die An- und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tage.
  • Zum Kaufen von Munition genügt nach wie vor der Jagdschein, die WBK mit eingetragenem Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.

Der Deutsche Schützenbund empfiehlt allen Waffenbesitzern, ihre persönliche NWR- und die Erwerbs-ID bei der zuständigen Behörde frühzeitig abzufragen. Am besten informieren Sie sich vorab, wie die zuständige Ordnungsbehörde das Verfahren zum Eintrag der IDs in die WBK vornehmen möchte.

Auf Nachfrage beim Landkreis Goslar wurde folgende Vorgehensweise empfohlen:

Bitte die WBK mit einem Hinweis darauf, was erfolgen soll (i.d.R. „Bitte um Eintragung der P-ID, E-ID und W-ID, evtl. auch T-ID“), an den

Landkreis Goslar | Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz

z.Hd. Herrn Reil / Herrn Schinke
Klubgartenstraße 11
38640 Goslar

einschicken. Dort wird dann alles Notwendige veranlasst.

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